Kfz-Typklassen – Dschungel für die Autofahrer




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Was zählt ist die Leistung, die Kfz-Typklasse, (von 2015 gem. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)) die eine Kfz-Versicherung bietet!

Voll- oder Teilkasko hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis, dem Alter des Autos und dem individuellen Fahrstil ab.

Teilkaskoversicherung lohnt sich nicht mehr bei alten Autos mit nur noch wenigen Hundert Euro Restwert. Allerdings: Bei einem Hagelschaden (Sachschäden von ca. 2000 Euro) lohnt sich eine Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Von einer Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ist hingegen abzuraten.

Vollkaskoversicherung lohnt sich natürlich bei Neuwagen, aber auch ab drei Jahren unfallfreiem Autofahren. Der Versicherer bietet in die diesen Fällen meist einen Beitragsnachlass.

Eine bestehende Kaskoversicherung erst nach Zusage des neuen Versicherers kündigen.
Nicht jede Kaskoversicherung muss im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung vom Anbieter abgeschlossen werden.

Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:

Stichtag der Kündigung für alte Fahrzeugversicherungen ist: 30. November.

Das Kündigungsschreiben muss bis zum 30. November beim Versicherer sein, da fast alle Verträge bis zum Jahresende gültig sind. Ein formloses Schreiben mit Angabe der Vertragsnummer und der Unterschrift reicht aus.